Cookie-Einstellungen
Sie können unten Ihre Cookie-Einstellungen auswählen und akzeptieren:
44907

ALLGEMEINE GESCHÄFTSBEDINGUNGEN

THE MADISON Hotel Hamburg


Die AGBs der MADISON Hotel GmbH


§ 1 Geltungsbereich


Die vorliegenden allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) gelten für alle Verträge, die mit der MADISON Hotel GmbH, Hamburg, zur vorübergehenden Überlassung von Hotelzimmern und Veranstaltungsräumen sowie über alle damit verbundenen Leistungen abgeschlossen werden. Geschäftsbedingungen des Vertragspartners haben nur dann Geltung, wenn die MADISON Hotel GmbH diesen schriftlich zustimmt.


§ 2 Vertragsabschluss


1) Angebote der MADISON Hotel GmbH sind stets unverbindlich. Ein Vertrag kommt erst durch eine Annahmeerklärung / Buchungsbestätigung der MADISON Hotel GmbH zustande. Diese kann auch mündlich oder telefonisch erfolgen.


2) Vertragspartner der MADISON Hotel GmbH ist der jeweilige Besteller. Handelt der Besteller für einen Dritten, so wird der Besteller nur dann aus der Haftung entlassen, wenn der Dritte die Bestellung gegenüber der MADISON Hotel GmbH schriftlich bestätigt und die MADISON Hotel GmbH sich schriftlich mit dieser Kostenübernahme einverstanden erklärt hat.


§ 3 Preise, Zahlung, Aufrechnung


1) Die für die Leistungen der MADISON Hotel GmbH vereinbarten Preise schließen die jeweilige gesetzliche Umsatzsteuer ein. Im Falle einer Erhöhung der gesetzlichen Umsatzsteuer ist die MADISON Hotel GmbH berechtigt, die vereinbarten Preise ohne gesonderte vorherige Zustimmung des Vertragspartners entsprechend anzupassen.


2) Die Preise werden in Euro ausgewiesen und sind vom Vertragspartner in Euro zu bezahlen. Bei ausländischen Zahlungsmitteln gehen Kursschwankungen, Bankgebühren sowie alle sonstigen zusätzlichen Kosten und Aufwendungen zu Lasten des Geschäftspartners.


3) Die MADISON Hotel GmbH ist berechtigt, den vertraglich vereinbarten Preis im Nachhinein angemessen, maximal um 10 %, anzuheben, wenn zwischen Vertragsschluss und Vertragserfüllung mehr als vier Monate liegen und sich der von der MADISON Hotel GmbH allgemein für derartige Leistungen berechnete Preis zumindest um den gleichen Betrag erhöht hat.


4) Ändert der Vertragspartner nachträglich seine Buchung (z.B. Änderung der Anzahl der gebuchten Zimmer, Änderung der Aufenthaltsdauer, Änderung der Anzahl der Gäste pro Zimmer usw.) ist die MADISON Hotel GmbH nicht mehr an den ursprünglich vereinbarten Preis gebunden, sondern kann diesen ändern.


5) Die MADISON Hotel GmbH ist sowohl bei Vertragsschluss als auch danach berechtigt, eine Vorauszahlung und eine angemessene Sicherheitsleistung zu verlangen. Als angemessen gelten jedenfalls 50% des vereinbarten Preises.


6) Bei Neukunden, Gruppen, Veranstaltungen oder bei Vertragspartnern, die keinen Wohnsitz bzw. Sitz im Inland haben, kann die MADISON Hotel GmbH eine Sicherheitsleistung in voller Höhe des Preises verlangen.


7) Übersteigt die Summe noch nicht fälliger Entgeltforderungen der MADISON Hotel GmbH für bereits erbrachte Leistungen einen Betrag von Euro 250,00 oder werden Leistungen für einen Zeitraum in Anspruch genommen, der eine Woche übersteigt, so ist die MADISON Hotel GmbH berechtigt, aufgelaufene Beträge mit Zwischenrechnungen abzurechnen.


8) Forderungen der MADISON Hotel GmbH sind sofort bei Vorlage der Rechnung in bar und ohne Abzug von Skonto zu bezahlen. Dies gilt auch für Zwischenrechnungen oder für Rechnungen für Vorauszahlungen und für Sicherheitsleistungen.


9) Gegen Forderungen der MADISON Hotel GmbH kann die Aufrechnung nur mit unbestrittenen oder mit rechtskräftig festgestellten Forderungen erklärt werden. Gleiches gilt für die Geltendmachung von Zurückbehaltungsrechten durch den Vertragspartner.


§ 4 Hotelzimmer - Bereitstellung, Übergabe und Rückgabe


1) Die Überlassung von Hotelzimmern erfolgt ausschließlich zu Beherbergungszwecken und ausschließlich an den Vertragspartner oder den Gast. Ohne die vorherige schriftliche Zustimmung der MADISON Hotel GmbH ist es dem Vertragspartner untersagt, Zimmer an andere Personen weiter zu überlassen oder zu anderen als Beherbergungszwecken zu nutzen. Wenn der Vertragspartner kein Verbraucher ist, findet §540 Absatz 1 Satz 2 BGB keine Anwendung. Die Versagung der Zustimmung berechtigt den Vertragspartner nicht zur Kündigung.


2) Der Vertragspartner erwirbt keinen Anspruch auf die Bereitstellung eines bestimmten Zimmers. Er hat auch kein Mitspracherecht im Hinblick auf die Belegung der sonstigen Hotelzimmer und Räumlichkeiten.


3) Reservierte Zimmer werden ab 15:00 Uhr des vereinbarten Anreisetages zur Verfügung gestellt.


4) Am vereinbarten Abreisetag sind die Zimmer der MADISON Hotel GmbH spätestens um 12:00 Uhr geräumt zur Verfügung zu stellen.

Danach kann das Hotel über den ihm entstandenen Schaden hinaus für die zusätzliche Nutzung des Zimmers bis 15:00 Uhr 50% des vollen Logispreises (Listenpreises) in Rechnung stellen, ab 18:00 Uhr 100%.


§ 5 Hotelzimmer - Rücktritt / Stornierung durch den Vertragsparnter


1) Der Vertragspartner ist verpflichtet, auch dann den vollen vertraglichen vereinbarten Preis zu bezahlen, wenn er die Leistung der MADISON Hotel GmbH nicht in Anspruch nimmt. Die MADISON Hotel GmbH muss sich jedoch dasjenige anrechnen lassen, was sie infolge der Nichtinanspruchnahme der Leistung durch den Vertragspartner einspart. Als Betrag dieser ersparten Aufwendungen gelten pauschal 20% des vertraglich vereinbarten Preises. Es steht allerdings beiden Vertragsparteien offen, einen abweichenden Betrag nachzuweisen. Unabhängig hiervon muss sich die MADISON Hotel GmbH das anrechnen lassen, was sie infolge einer anderweitigen Verwendung ihrer Leistung erwirbt. Sie ist in diesem Zusammenhang verpflichtet, die Leistung wieder auf übliche Weise im Rahmen ihres gesamten Leistungsangebots anzubieten, wobei sie aber ihre sonstigen Leistungen vorrangig vermitteln darf.


2) Die Reglung in Ziffer 1) gilt auch für den Fall, dass ein Vertragspartner vorzeitig abreist. Er hat den vereinbarten Preis für die vertraglichen vereinbarten, aber von ihm nichtgenutzten Nächte entsprechend Ziffer 1) zu entrichten.


3) Abweichend von Ziffer 1) kann der Vertragspartner unter Einhaltung der nachfolgenden Fristen und Bedingungen von dem Vertrag zurücktreten / die gebuchten Zimmer stornieren:


a) Buchung außerhalb der Messezeit

Buchung von 1 bis 3 Zimmer: 100% der gebuchten Übernachtungen, wenn der Rücktritt / die Stornierung bis 18.00 Uhr des Tages vor dem Anreisetag erfolgt

Buchung von 4 bis 9 Zimmern: 100% der gebuchten Übernachtungen, wenn der Rücktritt / die Stornierung bis 18.00 Uhr des siebten Tages vor dem Anreisetag erfolgt

Buchung von 4 bis 9 Zimmern: 25% der gebuchten Übernachtungen, wenn der Rücktritt / die Stornierung bis 18.00 Uhr des Tages vor dem Anreisetag erfolgt


b) Buchung während der Messezeit

Buchung von 1 bis 3 Zimmer 100% der gebuchten Übernachtungen, wenn der Rücktritt / die Stornierung bis 18.00 Uhr des dritten Tages vor dem Anreisetag erfolgt

Buchung von 4 bis 9 Zimmern 100% der gebuchten Übernachtungen, wenn der Rücktritt / die Stornierung bis 18.00 Uhr des einundzwanzigsten Tages vor dem Anreisetag erfolgt

Buchung von 4 bis 9 Zimmern 50% der gebuchten Übernachtungen, wenn der Rücktritt / die Stornierung bis 18.00 Uhr des vierzehnten Tages vor dem Anreisetag erfolgt

Buchung von 4 bis 9 Zimmern 25% der gebuchten Übernachtungen, wenn der Rücktritt / die Stornierung bis 18.00 Uhr des dritten Tages vor dem Anreisetag erfolgt


4) Den zeitlichen Rahmen, wann „außerhalb der Messezeit“ und wann „Messezeit“ ist, kann der Vertragspartner vor seiner Buchung auf der Internetseite der MADISON Hotel GmbH erfahren. Einen entsprechenden Hinweis gibt es ebenfalls auf der Buchungsbestätigung, soweit diese schriftlich erfolgt.


§ 6 Veranstaltungsräume - Bereitstellung, Teilnehmerzahl, Nutzung


1) Die Überlassung von Veranstaltungsräumen erfolgt ausschließlich zur Durchführung von Veranstaltungen wie Banketten, Seminaren, Tagungen, Ausstellungen und Präsentationen durch den Vertragspartner. Ohne die vorherige schriftliche Zustimmung der MADISON Hotel GmbH ist es dem Vertragspartner untersagt, Veranstaltungsräume an andere Personen weiter zu überlassen oder zu anderen als den vorgenannten Zwecken zu nutzen. Wenn der Vertragspartner kein Verbraucher ist, findet §540 Absatz 1 Satz 2 BGB keine Anwendung. Die Versagung der Zustimmung berechtigt den Vertragspartner nicht zur Kündigung.


2) Die MADISON Hotel GmbH ist berechtigt, dem Vertragspartner einen anderen als den vertraglich vereinbarten Veranstaltungsraum zuzuweisen, wenn dies für den Vertragspartner zumutbar ist. Dies ist insbesondere dann der Fall, wenn der neue Veranstaltungsraum hinsichtlich der Kapazität und der Ausstattung mit dem ursprünglichen Veranstaltungsraum vergleichbar ist, jedenfalls aber gleichermaßen für die Durchführung der Veranstaltung geeignet ist.


3) Die Veranstaltungsräume stehen dem Vertragspartner nur zu den schriftlich vereinbarten Zeiten zur Verfügung. Eine Nutzung außerhalb der vereinbarten Zeiten kann von der MADISON Hotel GmbH untersagt werden. Sollte die MADISON Hotel GmbH die Nutzung nicht untersagen, kann sie die Nutzung gesondert berechnen.


4) Der Vertragspartner ist verpflichtet, spätestens drei Werktage vor der Veranstaltung die genaue Anzahl der Teilnehmer verbindlich aufzugeben. Eine Reduzierung der Anzahl der Teilnehmer von bis zu 10% wird von der MADISON Hotel GmbH im Rahmen der Abrechnung anerkannt. Bei einer Reduzierung von mehr als 10% wird die ursprünglich aufgegebene Anzahl der Teilnehmer zu Grunde gelegt, abzüglich von 10%. Im Fall einer Abweichung der Anzahl der Teilnehmer nach oben wird im Rahmen der Abrechnung die tatsächliche Anzahl der Teilnehmer zu Grunde gelegt.


5) Im Fall einer Abweichung der Anzahl der Teilnehmer von mehr als 10% nach oben kann die MADISON Hotel GmbH die Speisenauswahl verändern. Hiervon ist der Vertragspartner unverzüglich zu unterrichten.


6) Dem Vertragspartner ist es untersagt, eigene Speisen und Getränke zu den Veranstaltungen mitzubringen, es sei denn, es wird eine gesonderte schriftliche Vereinbarung darüber getroffen.


7) Der Vertragspartner hat für die ordnungsgemäße Entsorgung des während der und durch die Veranstaltung entstandenen Mülls Sorge zu tragen. Die MADISON Hotel GmbH ist berechtigt, die Kosten für die Entsorgung des verbliebenen Mülls sowie einer damit verbundenen Reinigung der Räume gegenüber dem Vertragspartner zu berechnen.


8) Veröffentlichungen des Vertragspartners, in denen auf das MADISON Hotel als Veranstaltungsort hingewiesen wird, bedürfen der vorherigen Zustimmung der MADISON Hotel GmbH.


§ 7 Veranstaltungsräume - Dekoration, technische Einrichtungen, Musik


1) Die MADISON Hotel GmbH kann im Auftrag des Vertragspartners technisches Equipment und sonstige Einrichtungen von Dritten beschaffen. In einem solchen Fall handelt die MADISON Hotel GmbH in Vollmacht und auf Rechnung des Vertragspartners. Der Vertragspartner haftet für die ordnungsgemäße Behandlung und Rückgabe. Er stellt die MADISON Hotel GmbH von allen Ansprüchen Dritter aus der Überlassung und der Nutzung dieser Einrichtungen frei.


2) Dem Vertragspartner ist das Anbringen von Dekorationsmaterial oder sonstigen Gegenständen sowie das Mitbringen von technischem Equipment ohne vorhergehende schriftliche Zustimmung der MADISON Hotel GmbH untersagt. Für Beschädigungen der Einrichtung oder des Inventars beim Auf- und Abbau sowie während der Veranstaltung, die nicht von der MADISON Hotel GmbH zu vertreten sind, haftet der Vertragspartner.


3) Die MADISON Hotel GmbH kann verlangen, dass vom Vertragspartner installierte technische und/oder elektrische Anlagen vom TÜV abgenommen werden und der Vertragspartner vor Inbetriebnahme der technischen und/oder elektrischen Anlage ein technisches Prüfzeugnis vorlegt.


4) Der Vertragspartner übernimmt die Gewähr dafür, dass von ihm eingebrachte Gegenstände den öffentlich-rechtlichen Vorschriften, insbesondere den feuerpolizeilichen Anforderungen entsprechen.


5) Wird im Rahmen einer Veranstaltung Musik benutzt, so hat der Vertragspartner in erforderlicher Weise die Veranstaltung bei der GEMA anzumelden. Die MADISON Hotel GmbH wird vom Vertragspartner hinsichtlich aller Forderungen, die aus unerlaubter Nutzung der Rechte der GEMA oder Dritter entstanden sind, freigestellt.


§ 8 Veranstaltungsräume - Haftung des Vertragspartners


1) Der Vertragspartner haftet für alle Schäden, die durch Teilnehmer seiner Veranstaltung verursacht wurden. Ebenso haftet er für alle Schäden, die durch von ihm beauftragte Dritte verursacht werden.


2) Wenn und soweit der Vertragspartner Mitarbeiter der MADISON Hotel GmbH für das Anbringen von Dekorationsmaterial, den Anschluss von technischem Equipment oder sonstigen Tätigkeiten einsetzt, die der Vorbereitung oder Durchführung seiner Veranstaltung dienen, dann werden diese Mitarbeiter im Pflichtenkreis des Vertragspartners tätig und sind seine Erfüllungsgehilfen / Hilfspersonen. Für Schäden, die in einem solchen Fall durch die Mitarbeiter der MADISON Hotel GmbH verursacht werden, haftet der Vertragspartner.


§ 9 Veranstaltungsräume - Rücktritt / Stornierung durch den Vertragspartner


1) Der Vertragspartner ist verpflichtet, auch dann den vollen vertraglichen vereinbarten Preis zu bezahlen, wenn er die Leistung der MADISON Hotel GmbH nicht in Anspruch nimmt. Die MADISON Hotel GmbH muss sich jedoch dasjenige anrechnen lassen, was sie infolge der Nichtinanspruchnahme der Leistung durch den Vertragspartner einspart. Als Betrag dieser ersparten Aufwendungen gelten pauschal 10% des vertraglich vereinbarten Preises. Es steht allerdings beiden Vertragsparteien offen, einen abweichenden Betrag nachzuweisen. Unabhängig hiervon muss sich die MADISON Hotel GmbH das anrechnen lassen, was sie infolge einer anderweitigen Verwendung ihrer Leistung erwirbt. Sie ist in diesem Zusammenhang verpflichtet, die Leistung wieder auf übliche Weise im Rahmen ihres gesamten Leistungsangebots anzubieten, wobei sie aber ihre sonstigen Leistungen vorrangig vermitteln darf.


2) Abweichend von Ziffer 1) gilt Folgendes:

Stornierung bis 3 Monate vor Veranstaltungsbeginn kostenfrei

Stornierung bis 4 Wochen vor Veranstaltungsbeginn 30% des vereinbarten Preises

Stornierung bis 1 Woche vor Veranstaltungsbeginn 50% des vereinbarten Preises

Stornierung bis 49 Stunden vor Veranstaltungsbeginn 75% des vereinbarten Preises

Stornierung ab 48 Stunden vor Veranstaltungsbeginn 90% des vereinbarten Preises


Die vorstehenden Stornierungskosten beinhalten bereits die ersparten Aufwendungen in Höhe von 10%gemäß vorstehender Ziffer 1).


§ 10 Rücktritt der MADISON Hotel GmbH


1) Wenn die MADISON Hotel GmbH dem Vertragspartner das Recht einräumt, innerhalb einer bestimmten Frist von dem Vertrag kostenfrei zurückzutreten, dann kann auch die MADISON Hotel GmbH innerhalb der gleichen Frist vom Vertrag zurücktreten. Das Rücktrittsrecht der MADISON Hotel GmbH erlischt, wenn der Vertragspartner auf sein Rücktrittsrecht verzichtet.


2) Die MADISON Hotel GmbH kann auch dann vom Vertrag zurücktreten, wenn der Vertragspartner eine Vorauszahlung oder eine Sicherheitsleistung nicht fristgemäß leistet.


3) Die MADISON Hotel GmbH ist schließlich berechtigt, dann von dem Vertrag zurückzutreten, wenn hierfür ein sachlich gerechtfertigter Grund vorliegt. Ein solcher sachlich gerechtfertigter Grund ist zum Beispiel bei den nachfolgenden Sachverhalten anzunehmen, wobei die nachfolgende Aufzählung nicht abschließend ist:


a) Höhere Gewalt oder andere vom Hotel nicht zu vertretende Umstände machen die Erfüllung des Vertrags unmöglich;


b) Die Buchung von Zimmern oder Veranstaltungsräumen erfolgte unter Angabe irreführender oder falscher wesentlicher Tatsachen, z. B. hinsichtlich des Nutzungszwecks oder der Identität des Vertragspartners oder des Gastes;


c) Es liegen Umstände vor, die begründeten Anlass zu der Annahme geben, dass die Inanspruchnahme der Hotelleistung den reibungslosen Geschäftsbetrieb, die Sicherheit oder das Ansehen der MADISON Hotel GmbH in der Öffentlichkeit gefährden können;


d) Es liegen Umstände vor, die begründeten Anlass zu der Annahme geben, dass der Zweck oder der Anlass des Aufenthalts des Gastes oder der Durchführung der Veranstaltung gesetzeswidrig sind;


e) Das Zimmer oder der Veranstaltungsraum wird an Dritte untervermietet oder Dritten überlassen;


f) Über das Vermögen des Vertragspartners wurde ein Insolvenzverfahren eröffnet oder ein solches wurde beantragt.


4) Im Falle eines Rücktritts der MADISON Hotel GmbH aus einem der in den Ziffern 1) bis 3) genannten Gründe hat der Vertragspartner keine Schadensersatz- oder sonstigen Ansprüche.


§ 11 Haftung der MADISON Hotel GmbH und Verjährung


1) Die Haftung der MADISON Hotel GmbH ist auf Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit beschränkt. Dies gilt nicht für die Verletzung wesentlicher Vertragspflichten und für Schäden, die auf der Verletzung des Lebens, des Körpers oder Gesundheit beruhen. In diesen beiden Fällen haftet die MADISON Hotel GmbH auch für einfache Fahrlässigkeit. Eine wesentliche Vertragspflicht liegt vor, wenn ihre Erfüllung die ordnungsgemäße Durchführung des Vertrags überhaupt erst ermöglicht und auf deren Einhaltung der Vertragspartner regelmäßig vertraut und vertrauen darf.


2) Im Falle der fahrlässigen Verletzung einer wesentlichen Vertragspflicht ist die Haftung der Höhe nach auf die bei Vertragsschluss vorhersehbaren und vertragstypischen Schäden beschränkt.


3) Wertgegenstände (z.B. Geld, Schmuck, Pelzmäntel, Kostbarkeiten usw.) sollten bei der Rezeption verwahrt werden. Hinsichtlich der bei der Rezeption verwahrten Wertgegenstände richtet sich die Haftung der MADISON Hotel GmbH nach dem dann gesondert abzuschließenden Verwahrungsvertrag. In allen anderen Fällen haftet die MADISON Hotel GmbH nach den gesetzlichen Bestimmungen (§§ 701 bis 704 BGB). Danach ist die Haftung auf das Hundertfache des Beherbergungspreises für eine Nacht, jedoch auf einen Betrag von höchstens Euro 3.500,00 beschränkt, wobei für Geld, Wertpapiere und Kostbarkeiten der Haftungshöchstbetrag Euro 800 ist. Unterlässt der Vertragspartner eine unverzügliche Anzeige seines Verlustes oder der Zerstörung / Beschädigung seiner Sache gegenüber der MADISON Hotel GmbH, so führt dies zu einem Verlust seines Ersatzanspruchs (§ 703 S. 1 BGB).


4) Nachrichten, Post und Warensendungen für Gäste werden mit Sorgfalt behandelt. Das Hotel übernimmt die Zustellung, Aufbewahrung und auf Wunsch gegen Entgelt die Nachsendung derselben. Es handelt sich hierbei nicht um eine wesentliche Vertragspflicht der MADISON Hotel GmbH. Für Schadensersatzansprüche gelten die vorstehenden Ausführungen zu Ziffer 1) und 2).


5) Weckaufträge werden von der MADISON Hotel GmbH mit größter Sorgfalt ausgeführt. Für falsche oder nicht ausgeführte Weckaufträge wird jedoch keine Haftung übernommen.


6) Im Rahmen von Veranstaltungen gelten Gegenstände und Materialien, die sich in für den Vertragspartner zugänglichen Räumen und in dem Veranstaltungsraum befinden, als nicht eingebracht, sie sich nicht in der Obhut von einer dazu berechtigten Person befinden. Für die Garderobe und Wertgegenstände von Teilnehmern an Veranstaltungen übernimmt die MADISON Hotel GmbH keine Haftung.


7) Die Verjährungsfrist beträgt für alle Ansprüche des Vertragspartners, soweit sie nicht auf einer Verletzung des Lebens, des Körpers oder Gesundheit beruhen, sechs Monate.


8) Die vorstehenden Regelungen zu Ziffer 1) bis 7) gelten zugunsten der MADISON Hotel GmbH auch bei außervertraglichen und gesetzlichen Ansprüchen.


§ 11 Streitbeilegungsverfahren


1) Es wird gemäß der EU-Verordnung Nr. 524/2013 auf die EU-Online-Streitbeilegungsplattform unter https://ec.europa.eu/consumers/odr/ hingewiesen.


2) Die MADISON Hotel GmbH ist nicht verpflichtet und nicht bereit, an Streitbeilegungsverfahren vor einer Verbraucherschlichtungsstelle teilzunehmen.


§ 11 Schlussbestimmungen


1) Änderungen oder Ergänzungen des Vertrags, der Antragsannahme oder dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen bedürfen der Schriftform. Das gilt auch für dieses Schriftformerfordernis.


2) Erfüllungs- und Zahlungsort sowie Gerichtsstand ist der Sitz der MADISON Hotel GmbH, Hamburg.


3) Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland. Die Anwendung des UN-Kaufrechts und des Kollisionsrechts ist ausgeschlossen.


4) Sollten einzelne Bestimmungen dieser AGB unwirksam oder nichtig sein oder zu einem späteren Zeitpunkt werden, so wird dadurch die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen nicht berührt.